Pool Party – Cashpool im Konzern und alle schwimmen im Geld?

Was ist Cashpooling?

 

Ganz allgemein bezeichnet Cashpooling den Liquiditätsausgleich zwischen den Gesellschaften innerhalb eines Konzerns oder einer Firmengruppe.

 

Überschüssige Liquidität wird auf ein Masterkonto des Cashpool-Führers gebucht, Cash-Bedarf bei einer Tochterfirma wird zu Lasten des Cashpool-Führers ausgeglichen.

 

 

 

Varianten

 

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie ein Cashpool im Detail ausgestaltet werden kann:   

  • Die Konten können bei den Poolteilnehmern täglich oder seltener ausgeglichen werden.

  • Es können Minimumguthaben auf den Konten bleiben oder Guthaben komplett abgeräumt werden.

  • Das Pooling kann physisch durch Überweisung der Einzelbeträge oder notional erfolgen, also nur durch Verrechnung der Kontensalden aller Teilnehmer durch die Bank. Nur dieser rechnerische Gesamtsaldo ist dann Basis für die Soll- und Habenzinsberechnung.

  • Das Pooling kann automatisch durch die Bank erfolgen, entweder nur innerhalb von Konten bei dem gleichen Institut oder instituts- und sogar länderübergreifend.

  • Bei den derzeit niedrigen Zinsen lohnen sich manchmal der Aufwand für die Einrichtung eines automatischen Poolings und die laufenden Bankgebühren im Vergleich zur Zinsersparnis nicht. In diesem Fall kann auch ein manuelles Pooling eingerichtet werden. Der Saldenausgleich erfolgt dann entweder nur bei Bedarf, wenn ein bestimmtes Volumen überschritten wird oder zu festgelegten Zeitpunkten.
    Häufig kann die im Unternehmen eingesetzte Zahlungsverkehrssoftware entsprechende Überweisungsvorschläge schon automatisch vorbereiten.

 

 

 

 

 

Was spricht für einen Cashpool?

 

Finanzielle Gründe, z. B.

 

  • Durch den Ausgleich der Salden innerhalb der Firmengruppe wird insgesamt eine niedrigere Kreditlinie benötigt als die Summe der Linien, die ohne diesen Ausgleich nötig wären. Abgesehen von den niedrigen Gebühren erleichtert dies die Kreditverhandlungen mit den Banken, die ihr Risiko möglichst geringhalten wollen.

  • Optimierung des Zinsaufwandes: Durch das Pooling der Salden wird vermieden, dass die Konten einzelner Unternehmen (unverzinsliche) Guthaben aufweisen, während auf anderen Konten Sollzinsen für Linieninanspruchnahme anfallen.

 

Unternehmenspolitische Gründe, z. B.

 

  •  Die Muttergesellschaft kann eine einheitliche Bankenpolitik in der Gruppe umsetzen, wenn der wesentliche Zahlungsverkehr über zentral verwaltete Konten abgewickelt wird.
  • Die Muttergesellschaft erhält durch die Saldenüberträge einen aktuellen und korrekten Einblick in die Liquiditätssituation der Poolgesellschaften.
  • Insbesondere kann die Muttergesellschaft frühzeitig eingreifen, wenn der Liquiditätsbedarf auf Seiten einer Beteiligungsgesellschaft höher als geplant ausfällt.

  • Cashpooling kann der erste Schritt sein, um auch andere Treasury-Funktionen in einem Shared Service Center zu bündeln, von der Währungsabsicherung bis zu einem zentralisierten Zahlungsverkehr (Payment Factory).

 

 

 

Bei der Einführung von Cashpools haben sich folgende Themenkreise als besonders kritisch herausgestellt:

 

1.    Der menschliche Faktor:

 

In einem Cashpool-Vertrag zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft, wird der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft de facto verpflichtet, seine Liquidität an die Muttergesellschaft abzuführen. Auch wenn es selten offen ausgesprochen wird - mancher Geschäftsführer leidet unter einem gefühlten Macht- und Gesichtsverlust. Die finanzielle Situation der Tochtergesellschaft ist täglich transparent, die Beziehungen zu den lokalen Banken werden gekappt und damit zu einem gewissen Grad möglicherweise auch die gesellschaftliche Stellung des lokalen Geschäftsführers.

 

Zudem wird in den Buchhaltungsabteilungen manchmal Mehrarbeit befürchtet und es kann entsprechenden Widerstand geben.

 

Will man einen Cashpool einrichten, muss man sich dieser Themen bewusst sein und adäquat damit umgehen. Sonst drohen oft Demotivation der Mitarbeiter und zermürbende Blockaden.

 

 

 

2.    Haftung der Cashpool-Teilnehmer aus den finanziellen Verflechtungen heraus

 

2.1.         Gefahr des Vorwurfs der Veruntreuung bei Upstream-Loans (Gelder von Tochter an Mutter)

 

Für den jeden Geschäftsführer gilt die Verpflichtung, dass er kein Vermögen des Unternehmens veruntreuen darf. Er muss also u. a. sicherstellen, dass er keine Darlehen (und nichts anderes ist eine Cashpool-Überweisung an die Mutter) an insolvente Unternehmen gibt. Das gilt auch gegenüber der Muttergesellschaft. Er muss sich also regelmäßig über den wirtschaftlichen Status der Muttergesellschaft informieren und diese muss die Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Dieser Informationsfluss „nach unten“ entspricht nicht überall der gelebten Firmenphilosophie!

 

Erkennt der Geschäftsführer eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, so muss er den Cashpoolvertrag sofort auflösen und das Geld muss an die Tochtergesellschaft zurückgezahlt werden, was die Liquiditätssituation der Muttergesellschaft zusätzlich bedroht. Andernfalls läuft jedoch der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Gefahr, im Insolvenzfall wegen Veruntreuung belangt zu werden.

 

Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft ist ein Cashpool möglicherweise mehr Risiko als Lösung und muss sehr genau geprüft werden.

 

 

 

2.2.          Risiko der Umqualifizierung von Cashpool-Geldern zu Eigenkapital

 

Anders als bei Upstream Loans ist bei einem Darlehen der Mutter an die Tochter das potenzielle Risiko nicht die Veruntreuung, sondern vielmehr die gesellschaftsrechtliche Umqualifizierung der Darlehen zu Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln. Sowohl bei Überschuldung als auch bei Zahlungsunfähigkeit unterliegen Gesellschafterdarlehen speziellen Haftungsrisiken für den Gesellschafter. Die steuerlichen und haftungsrechtlichen Regelungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und sollten unbedingt im Vorfeld von einem mit dem lokalen Gesellschaftsrecht vertrauten Rechtsberater geprüft werden.

 

 

 

3.    Festlegung der Höhe des Kreditlimits und der Konditionen

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade finanziell schwache Tochtergesellschaften dazu neigen können, den Cashpool als „Selbstbedienungsladen“ zu interpretieren, der ihnen unbegrenzten Zugang zu Liquidität eröffnet.

 

Die Möglichkeit, Geld aus dem Cashpool zu ziehen, ist vergleichbar mit einer Kontokorrentlinie bei der Bank. Entsprechend ist der Cashpoolführer verpflichtet, klare vertragliche Vereinbarungen zur maximalen Höhe der gegenseitigen Salden zu treffen und deren Einhaltung zu überwachen. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten die Konditionen einem Drittvergleich standhalten.  

 

 

 

Die Höhe des Kreditlimits leitet sich aus dem Businessplan ab.

 

 

 

Falls ein solches Kreditlimit dann doch nicht eingehalten werden kann, ist dies ein Frühindikator für mögliche Abweichungen vom Businessplan - noch bevor es monatliche oder quartalsweise Ergebnisreportings zeigen. Die Gründe für die Abweichungen müssen umgehend analysiert und ggf. entsprechende Maßnahmen vereinbart und umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

4.    Buchung der Geldbewegungen und Intercompany-Abstimmung

 

Abhängig vom Buchhaltungssystem, der Größe des Cashpools, der Häufigkeit und Anzahl der Geldbewegungen und der Art der Ausführung (manuell oder automatisiert) muss festgelegt werden, wie die Geldbewegungen erfasst und zwischen den beteiligten Buchhaltungen abgestimmt werden. Gerade in Konzernen, bei denen es bisher keine explizite Treasury-Funktion gab, ist das für alle Beteiligten oft Neuland. Eine externe Unterstützung kann hier sehr helfen, um den Aufwand so klein wie möglich und so groß wie nötig zu halten.

 

FAZIT:

 

 

  • Ein Cashpool ist eine komplizierte juristische und finanzielle Konstruktion, die entsprechende Vorbereitungszeit benötigt.

  • Die juristischen Risiken sind nicht zu unterschätzen und die Verträge zwischen den Beteiligten sollten unbedingt durch Rechtsberater, die mit den jeweiligen Jurisdiktionen vertraut sind, geprüft werden.

  • Es müssen genaue Festlegungen zum Kreditlimit, zum Ablauf und zur buchhalterischen Erfassung der Geldbewegungen getroffen werden.

  • Um Demotivation und Blockaden zu vermeiden, ist entsprechender Überzeugungsaufwand bei allen Beteiligten notwendig.

 

Ein externer Berater kann hier hilfreich sein: zur Analyse der Ist-Situation, zur Erstellung einer Zielstruktur eines Cashpools und zur Ablaufplanung mit einer entsprechenden „Road Map“ bis zur Implementierung.

 

 

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